Ich habe mich mal vor ein paar Jahren über Anhänger am 50ccm Roller informiert. Ich schreibe das hier mal auf bevor ich alles vergesse, vielleicht hilft es dem ein oder anderen.
Der Anhänger muss einige Regeln und Vorschriften einhalten. Das ist ohne weiteres machbar, wenn man sich ein wenig beim TÜV oder der Verkehrspolizei informiert. Der Hänger muss nicht zugelassen sein, sondern nur die Vorschriften erfüllen.
Was wirklich problematisch ist, ist die Tatsache das keine zugelassenen Anhängekupplungen mehr produziert werden. Ihr braucht ältere, die eine bestimmte Prüfnummer aufgeprägt haben, nur dann könnt ihr die Kupplung in euren Schein eintragen lassen! Die genaue Prüfnummer weiß ich nicht mehr. Kann man aber irgendwo im Netz finden oder evtl. weiß der TÜV auch etwas.
Das zweite größere Problem ist die Befestigung der Kupplung am Roller. Damit muss der TÜV einverstanden sein. Natürlich muss die Kupplung am Metall befestigt sein, vorzugsweise am Rahmen. Allerdings darf der Rahmen natürlich in keinster Weise beschädigt werden. Kein Schweißen, kein Bohren etc. Schweißen ist glaube ich eh nicht erlaubt um die Kupplung zu befestigen. Es muss geschraubt sein und somit abnehmbar sein!
Also muss noch die Befestigung der Anhängekupplung genau mit dem TÜV abgesprochen sein für die Einzelabnahme!
Falls es wirklich jemanden interessiert, kann ich die passende Prüfnummer raussuchen. Ich habe mir vor Jahren schon auf Vorrat eine solche Kupplung gesichert.
Ansonsten gibt es noch die teure Lösung. Es gibt Firmen die bauen Einspurhänger und lassen das Ganze dann auch zu.
Achja, die Angaben sind ohne Gewehr ^^. Ist schon einige Jahre her das ich mir diese Infos zusammengetragen habe und ich schreibe das alles aus dem Gedächtnis…
"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin
Für Langstreckentouren bestimmt eine Überlegung wert...
Für mich persönlich sehe ich bisher den Bedarf nicht,der den Aufwand von Anbau und Eintragung beim TÜV rechtfertigt.
Wenn überhaupt würde ich zum Einspurhänger tendieren,hinsichtlich 50ccm würde ich nur ungern die Fahrzeugbreite vergrössern.
Es gibt, so viel ich noch weiß, auch noch die Bestimmung das wenn die Lichteinrichtung ( Rück-/ Bremslicht, Blinker) verdeckt sind oder in sonst einer Art und weise ihre Funktion nicht mehr zu 100% erfüllen können muss eine Lichtanlage am Henger montiert sein! Außerdem sollte das Kennzeichen des Roller`s nochmals am Henger angebracht sein da dies auch meist durch den Henger verdeckt ist aber für die Ordnungshüter klar zu erkennen sein muss!!
Was die Anhängerkupplung anbelangt könnt ihr heute noch in diversen Online-Shops solche erstehen und zwar sind das Ersatzteile für Simson 50ccm Moppets/ Rollern. Desweiteren gibt es auch, zwar sehr selten aber immer hin, alte DDR Anhänger z.B. auf e-Bay oder Quoka zu erwerben die eine Lichteinrichtung und sogar noch eine ABE aus der DDR besitzen was bedeutet das sie ohne weiteres im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen vorausgesetzt sie sind technisch i.o.. Leider ist, wie schon erwähnt, die Anbringung der Anhängekupplung ein Problem zu mindestens bei "Nichtsimsonfahrzeuge"[Bild kann nicht gefunden werden]
Nachtrag: Ich habe inzwischen meine Anhängekupplung, welche auf "Lager" liegt gefunden.
Hersteller: Herbie
Modell: M1
Prüfnummer: H560
Wie oben schon erwähnt ist diese Prüfnummer essenziell und nicht mit jeder Prüfnummer bekommt man die auch eingetragen. Zusätzlich braucht man einen Anhänger, welcher der STZVO enspricht (muss nicht zugelassen sein bei 50ccm) und eine vom TÜV abgenommene Halterung, an welcher die Anhängekupplung GESCHRAUBT wird.
Achja, die Kupplung braucht natürlich die beiliegenden TÜV-Papiere!
Viel Spaß!
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die Kupplung kann auch verschweißt werden, wenn ein entsprechendes Schweißzeugnis vorhanden ist (was das Ganze aber wirtschaftlich uninteressant macht)
nebenbei braucht der Anhänger hinter einem Fahrzeug mit Vers.Kennzeichen nicht nur keine Zulassung, er benötigt auch keine Betriebserlaubnis (zumindest in Deutschland nicht) sondern muss nur den Bauvorschriften genügen
Die einfachste Bauform ist m.E. immer noch die mit einem rechteckigen Rahmen aus Stahlprofil und Mofarädern. Man muss halt beachten, dass der Zauber nicht breiter als 1m werden darf. Das wars aber eigentlich auch schon.
Roller mit Anhänger, ich wiederhole es nur nochmal, fährt sich dann halt wie ein dreibeiniger Gaul rennt. Ist sehr gewöhnungsbedürftig, absolut spaßbefreit und auch nicht ungefährlich.
Ja die Kurven sollte man wohl nicht zu tief anfahren.
Aber dafür gibts ja alte PAV...
Was sagt eigentlich das Gesetz zu Einradanhängern. Sind diese im Selbstbau hinter 50ern ebenso eintragungsfrei und brauchen keine Betriebserlaubnis? Oder wird da, was ich glaube, gar kein Unterschied zu normalen Anhängern gemacht?
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slooowrider sagt
Nachtrag: Ich habe inzwischen meine Anhängekupplung, welche auf "Lager" liegt gefunden.Hersteller: Herbie
Modell: M1
Prüfnummer: H560Wie oben schon erwähnt ist diese Prüfnummer essenziell und nicht mit jeder Prüfnummer bekommt man die auch eingetragen. Zusätzlich braucht man einen Anhänger, welcher der STZVO enspricht (muss nicht zugelassen sein bei 50ccm) und eine vom TÜV abgenommene Halterung, an welcher die Anhängekupplung GESCHRAUBT wird.
Achja, die Kupplung braucht natürlich die beiliegenden TÜV-Papiere!
Viel Spaß!
Mit der Prüfnummer 560 hast du eine Stützlast von 10kg bei 100kg Zuglast, Gebaut wurde die bis 1954? Hersteller war Firma Hemmelskamp Bielefeld
"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"
Wäre für mich die beste Möglichkeit. So könnte ich verschiedene Anhänger benutzen.
Ich denke aber dass sich die zusätzliche Bewegung im Kugelkopf negativ auswirken könnte...
Wenn ich das richtig sehe würde der Einradhänger dann nicht mehr gehalten werden und zur Seite fallen.
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slooowrider
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