nix für Ungut, aber du sonderst hier höchst gefährliche Fehlinformationen ab ...
Norwegen erkennt EU-Fahrerlaubnisse vollumfänglich an. Mit Klasse AM darf ich in der EU eine Fuffi bis 45km/h fahren, auch mit Anhänger (da der Anhänger nicht ausdrücklich verboten ist, ist er erlaubt!). Kymcofan hat aber keine Klasse AM sondern eine alte, nationale Fahrerlaubnis der Klasse 4 (durch Einschluss in Klasse 3). Also für KKR bis 50km/h, ebenfalls mit Anhänger. Diese Fahrerlaubnis gilt durch die entsprechenden Verträge und Verordnungen auch heute noch, auch in Norwegen. Insofern ist das Kymcogespann mit Anhänger dort völlig legal.
Eine 125er mit Anhänger ist für sich genommen ebenfalls legal, zumindest wüsste ich nicht, dass Norwegen Anhänger hinter LKR pauschal verbietet (Betriebserlaubnisrecht ist etwas anderes als Fahrerlaubnisrecht). Es braucht aber in der EU Fahrerlaubnisklasse A1 dafür, oder eben einen höherwertigen A. Der B196 ist genau das eben nicht, was auch jeder norwegische Polizist aus dem Führerschein ersehen kann. Die logische Folge: Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit Ende der Fahrt. Zumindest solange, bis Norwegen diese deutsche Sonderregelung anerkennt. Was aktuell aber nicht der Fall ist und, mangels ausreichendem Interesse, auch eher unwahrscheinlich ist. Alternativ müsste die EU den B196 dem A1 gleichsetzen, aber ob das kommt weiß aktuell natürlich auch niemand. Angesichts dessen, dass es bei der vergleichbaren 125er-Regelung in Österreich nicht gemacht wurde, sieht es diesbezüglich aber auch eher düster aus.
Aktuell bist du mit dem B196 in Norwegen auf jeden Fall ohne Fahrerlaubnis unterwegs und ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einer Kontrolle einfach hingenommen wird. Auch in Norwegen sind Polizisten dazu da, geltende Gesetze durchzusetzen.
Wer nach 2013 seinen Führerschein machte muss im Ausland A1 haben und darf in Deutschland mit B fahren ab 21 Jahre.
Nichts anderes habe ich im Bezug auf die Dreiräder geschrieben. "Ab 21" ist allerdings falsch. Die Schlüsselnummernachtragung für Trikes kennt keine Alterbeschränkung.

Drösseln wir das mal genau auf.
Führerschein vor 1980 gemacht hat Klasse 3 und darf damit Trikes etc fahren
Auf Plastikkarte ergibt das dann die Schlüsselzahl nach dem A1
Klasse B: nach 2013 auf Plastikkarte hat keine Schlüsselzahlen mehr außer 194 Anhänger
Kannst dir hier mal den Spaß der Kennzahlen anschauen. Schon ein deutscher Polizist rennt da schon zum Funk. Ein ausländischer Polizist hat aber nicht nur dann die deutsche Kennzahlen sonder auch noch den der restlichen Länder. https://www.gesetze-.....e_3.html
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slooowrider
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