Nachdem das ja immer wieder ein Fragepunkt ist, habe ich jetzt begonnen bei den zuständigen Landesbehörden nach Aufstellungen von Kraftfahrstraßen in den jeweilen Zuständigkeitsbereichen zu fragen.
Der bisherige Stand sieht wie folgt aus:
Hamburg:
Wilhelmsburger Reichsstraße
Umgehung Fuhlsbüttel (Zeppelinstraße nördlich Alsterkrugchaussee)
Umgehung Finkenwerder (Finkenwerder Straße westlich Aue-Hauptdeich)
Umgehung Rissen (Sülldorfer Landstraße zwischen Sandmoorweg und Sülldorfer Brooksweg)
Diese Aufstellung is jedoch NICHT abschließend. Rheinland-Pfalz: Für die Ausweisung von Straßen als Kraftfahrstraße sind die jeweiligen, örtlichen Straßenbaubehörden zuständig. Diese melden ihre Maßnahmen jedoch NICHT an die Landesregierung. Daher gibt es keine Liste von Kraftfahrstraßen in RLP. Nordrhein-Westfalen:
Für die Ausweisung von Straßen als Kraftfahrstraße sind die jeweiligen, örtlichen Straßenbaubehörden zuständig. Diese melden ihre Maßnahmen jedoch NICHT an die Landesregierung. Daher gibt es keine Liste von Kraftfahrstraßen in NRW. Niedersachsen:
Für die Ausweisung von Straßen als Kraftfahrstraße sind die jeweiligen, örtlichen Straßenbaubehörden zuständig. Diese melden ihre Maßnahmen jedoch NICHT an die Landesregierung. Daher gibt es keine Liste von Kraftfahrstraßen in Niedersachsen.
Von allen anderen Ländern habe ich noch keine Antwort erhalten. Allerdings können wir ja hier auch selbstständig sammeln.
Bayern:
B16 zwischen Regensburg und Roding
B16 zwischen Saal an der Donau und Donauwörth
B16a zwischen Mailing und Ingolstadt (Ortseingang)
B20 zwischen Parkstetten und Landau an der Isar
Mal sehen was zusammenkommt, kann man ja zuletzt in einem PDF zusammenführen. Eine abschließende Liste wird das so auch nicht, aber immerhin besser als nix.
slooowrider
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