Das Verkehrsrecht ist naturgemäß sehr unübersichtlich. Vor allem wenn man in mehreren Ländern unterwegs ist, kann es schnell kompliziert werden.
So ist ein weiterer Fallstrick das Filmen des Verkehrs, mit sogenannten Dashcams. Dashcams sind kleine Kameras, welche üblicherweise an der Windschutzscheibe befestigt werden, wahllos den Verkehr filmen und bei Unfällen zur Beweissicherung dienen sollen. Sie sind in Russland sehr verbreitet und kommen langsam in unsere Gefilde.
Ich erhebe mit diesen Angaben hier keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, Richtigkeit der Angaben oder Vollständigkeit und gebe keinerlei Garantien!
Wenn ihr Fehler entdeckt oder zusätzliche Informationen besitzt, lasst es mich bitte wissen.
Zwar werden wohl die wenigsten Zweiradfahrer eine solche Kamera einsetzen, aber es besteht natürlich starke Verwechselungsgefahr zu Actioncams ala GoPro und Keycam. Wer also vorhat die nächste Pass- oder Urlaubsfahrt zu filmen, sollte sich diesen Artikel genau durchlesen. Ich für meinen Teil möchte vor Gericht nicht beweisen müssen, dass ich nur zu Urlaubszwecken die Fahrt gefilmt habe und nicht zur Beweissicherung für einen potenziellen Unfall. Das könnte sich als schwierig herausstellen. 😉
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