Verkehr

Auf dieser Seite möchte ich mein Wissen über ausländisches Verkehrsrecht niederschreiben.

Ich erhebe mit diesen Angaben hier keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, Richtigkeit der Angaben oder Vollständigkeit und gebe keinerlei Garantien!
Wenn ihr Fehler entdeckt oder zusätzliche Informationen besitzt, lasst es mich bitte wissen.

Hier soll nur ein grober Überblick über die gängigsten und wichtigsten Verkehrsregeln für bestimmte Länder, vor allem in der EU, gegeben werden. Das Augenmerk liegt, wie von dieser Seite nicht anders zu erwarten :), eindeutig bei 50ccm. Motorradfahrer und besonders PKW-Fahrer sollten sich hieran nur bedingt orientieren!

 

Allgemein:

  • Helmpflicht: Darüber sollte nun wirklich nicht diskutiert werden.
  • Ausrüstung: (Es sollte allgemein folgendes immer mitgeführt werden, da es in den meistens Ländern Pflicht ist)
    1. Warnweste: In manchen Ländern werden Westen mit Reflexstreifen gefordert. Bei einer Panne müssen sie im Sitzen erreichbar und unbedingt zu tragen sein.
      Es gibt widersprüchliche Informationen ob nur Warnwesten für die gerade fahrenden Personen beiliegen müssen oder immer eine Warnweste pro Sitzplatz vorhanden sein muss, auch wenn dieser unbesetzt ist! Im Zweifelsfall also zwei mitnehmen. Mit Beiwagen dementsprechend mehr. 🙂
    2. Erste-Hilfe-Set: Ob dieses speziell ausgestattet sein muss, weiß ich nicht. Ich nehme die Standardpackungen von Motorradausrüstern.
    3. Grüne Versicherungskarte: Ich beantrage die gleich beim Kennzeichenkauf im März mit. Im Ausland ist es oft Pflicht diese mitzuführen und bei einem möglichen Unfall ist sie sehr praktisch. Unbedingt mitnehmen!
    4. D-Schild: Da auf unseren kleinen Versicherungskennzeichen keine Nationalität erkennbar ist, braucht es weiterhin das olle D-Schild. Es ist auf der Karosse anzubringen, möglichst nahe am Kennzeichen, von hinten lesbar. Mindestbreite 17,5cm; Mindesthöhe 11,5cm.
      Das ordnungsgemäße Anbringen stellt sich aber bei vielen Rollern als schwierig heraus. Hier muss man einfach kreativ werden und hoffen, dass es die Sheriffs nicht merken oder durchgehen lassen. Man kann ja schließlich nicht hexen. Mehr Freiheit für die Anbringung bieten Aluminiumschilder, statt Aufkleber.
  • Geschwindigkeit: Auch wenn im Ausland für 50ccm höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind, zählen nur die Gesetze des Landes in dem der Roller zugelassen wurde. Darf man offiziell in Deutschland eine Schwalbe mit 60km/h, einen Roller mit 50km/h oder ganz banal 45km/h fahren, so gilt das natürlich auch im Ausland. Es gelten die Zulassungsregeln des Heimatlandes!
    Wenn ein Land aber generell 45km/h für 50er vorschreibt, muss sich daran gehalten oder mit den Konsequenzen gelebt werden.
  • Beladung: Diese darf mit dem Fahrer zusammen nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Des Weiteren darf die Ladung in manchen Ländern nicht über die Lenkerbreite hinausreichen. Die Lenkerenden zählen, nicht die Spiegel! In Deutschland ist die Packbreite nicht explizit vorgeschrieben.
    Lichttechnische Einrichtungen und Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden.
    Mehr zu dem Thema im Artikel „Gepäckanbringung„.
  • Maut: Oftmals gibt es nur Tarife für Motorräder, PKW und Co. Nach meiner Erfahrung hilft es aber häufig auf die 50ccm hinzuweisen. Manchmal geht es dann doch günstiger (z.B. Fahrradtarif).
  • Reifen: Eine generelle Winterreifenpflicht herrscht, wie bei uns, in den meisten Ländern nicht. Bei winterlichen Verhältnissen dürfen diese aber nicht fehlen! Egal wo in der EU!
  • Tagfahrlicht: Es ist für Zweiräder fast überall vorgeschrieben! Es ist sowieso sinnvoll immer mit Licht zu fahren!
  • Reservekanister: In manchen Ländern ist das Mitführen verboten. Genaueres steht unten aufgeschlüsselt bei den Länderbestimmungen. Des Weiteren ist die Mitnahme auf vielen Fähren untersagt und es empfiehlt sich vor allen Fährfahrten den Kanister zu leeren.
    Aus rechtlichen Gründen würde ich nicht mehr als 5l mitzuführen (in den Ländern, in denen es erlaubt ist).
  • Parken: Tiefgaragen und Parkhäuser haben oft Einfahrverbote für Motorräder. Es lohnt sich trotzdem nach freien Parkhäusern zu suchen, vor allem da die meisten von einem Wächter bewacht werden. So fühle ich mich auf Stadterkundungen immer am wohlsten. Meistens spreche ich mit dem Wärter und bitte ihn ein Auge auf meinen Roller zu haben.
    Den Roller einfach dort abstellen, wo Platz ist, halte ich im Ausland für etwas „gewagt“. Normale Parkplätze laden häufig zum Diebstahl ein. Falls man das doch in Erwägung zieht, gibt es selbstklebende Parkscheiben oder Tütchen für das Parkticket.
  • Versicherung: Die Haftpflichtversicherung des Rollers deckt meistens nur die EU ab, vielleicht noch den kompletten Mittelmeerraum. Also Vorsicht bei Fahrten in andere Länder.
    Ein Unfall im Ausland wird nach den Gesetzen dort reguliert. Das hat meistens erhebliche Einbußen bei den Ansprüchen. Mein Unfall in Spanien wurde nach spanischem Recht reguliert. Das heißt, der Werteverlust wurde mir nicht ersetzt und ich hatte keine freie Wahl eines Gutachters. Die spanische Versicherung zahlt nur die nötigen Reparaturkosten und Pauschalen für Ausrüstung. Diese Pauschalen sind der Originalpreis abzüglich 20% Werteverlust pro Jahr Alter. Sie gelten aber nur bei der Ausrüstung und nicht beim Fahrzeug. Unbedingt nötig sind die Kaufbelege der Ausrüstung. Ohne diese gibts kein Geld. Also hebt sie auf!
  • Straßenbenutzung: Autobahnen dürfen von 50ccm generell nicht befahren werden, da dort meistens eine erreichbare Mindestgeschwindigkeit von 60km/h gilt. Auch wenn die Mindestgeschwindigkeit, wie in Frankreich, 40km/h beträgt, müssen 50er per Gesetz trotzdem fern bleiben. In Deutschland sind die Autobahnen blau gekennzeichnet, in vielen anderen Ländern grün.
    Die Hinweisschilder zeigen eine weiße zweispurige Straße mit Brücke auf blauem oder grünem Grund:
    ——Autobahnblau Autobahngruen
    Schnell,- Fern-, Auto-, National- oder Kraftfahrstraßen, oder auch Autowege, Superstrada, Autovia, dual carriageways, dürfen zu einem großen Anteil ebenso nicht befahren werden. Zwar gibt es auch Ausnahmen, aber die Gesetzeslage ist sehr undurchsichtig. Jede dieser Straßenarten besitzt eine eigene Kategorie und eigene Gesetze und das für jedes Land! Darum werden sie von mir kategorisch als nicht befahrbar gewertet. Falls man in die Situation kommt, dass man plötzlich auf so eine Straße auffährt und nicht mehr wenden kann, dann fahrt einfach weiter. Auf dem Standstreifen vorzugsweise und nehmt die nächst mögliche Ausfahrt. Es ist zwar rechtswidrig, aber noch die beste Lösung. Keinesfalls in der Auffahrt wenden!
    Diese Straßen sind oft in einer anderen Farbe wie die Autobahnen beschildert. In Deutschland z.B. gelb. Um diese von den Bundestraßen, welche benutzt werden dürfen, zu unterscheiden, gibt es spezielle Hinweisschilder. Ein weißes Auto auf blauem oder grünem Grund:
    ——Kraftfahrtstrasse Autostrasse
  • Fahrverbote:
    1: Ein Hinweisschild zu einer italienischen Superstrada/Schnellstraße (blau); es ist eigentlich selbsterklärend.
    2: Das Fahrverbotsschild für Motorradfahrer in der Schweiz; hierunter fallen natürlich auch alle anderen motorisierten Zweiräder.
    3: Das Piktogramm ist das Fahrverbotsschild in Deutschland. In anderen Ländern sehen die ähnlich aus und überall ist das Fahren für 50er verboten!
    1: ZweiradverbotSchnellstrasseItalien 2: MotorradverbotsschildSchweiz 3: Motorradverbotsschild
    4: Dieses Schild zeigt ein Fahrverbot für Mofas (25km/h Regelung) in Deutschland an. Moped, Roller, Mokicks mit 45km/h dürfen weiterfahren.
    5: Das Fahrverbotsschild für Motorfahrräder in der Schweiz. Hier gilt die Mofa-Regelung bis 45km/h. Egal welche Bauart, hier geht es nicht weiter.
    6: Das Fahrverbotsschild für Motorfahrräder in Österreich. Auch hier dürfen 45km/h Zweiräder nicht mehr weiter.
    4:Mofaverbotsschild 5: MofaverbotSchweiz 6: MofaverbotOesterreich
  • Verkehrszeichen: Hier gibt es einen sehr schönen Vergleich der Verkehrszeichen in unterschiedlichen europäischen Ländern.

 

 

Spezielle Länderbestimmungen:

>>> Besondere Ausnahmeregelungen sind rot gekennzeichnet.

Österreich:

  • Straßenfarben: Autobahn. Autostraße.
  • Reifen: Mindestprofiltiefe 4mm für Winterreifen, 1,6mm für Sommerreifen. Zweiräder haben keine Winterreifenpflicht!
  • Handy: Telefonieren verboten! 50€ Bußgeld. Eine Freisprecheinrichtung ist erlaubt. Wie es mit der generellen Bedienung des Handys oder Navis aussieht weiß ich nicht. Lasst das besser während der Fahrt bleiben.
  • Staus und Ampeln: Hier darf man ohne schlechtes Gewissen vor fahren. Aber nur wenn ausreichend Platz vorhanden ist, keiner gefährdet wird und auf durchgezogene Linien geachtet wird!
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Helm: Er muss nach der ECE-Regelung Nr. 22-05 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.

 

Schweiz:

  • Handy: Es herrscht Telefonierverbot, aber eine Freisprecheinrichtung ist erlaubt.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Straßenfarben: Autobahn. Autostraße.
  • Vorfahrt: Auf Berg-Post-Straßen haben die Post- und Linienbusse generell Vorfahrt! Erkennbar sind die Straßen an dem Post-Horn-Symbol. Den Fahrern der Busse ist Folge zu leisten.
  • Helm: Er muss nach der ECE-Regelung Nr. 22-05 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.

 

Frankreich:

  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Straßenfarben: Autobahn. Fernstraße.
  • Handy: Darf nicht in der Hand gehalten werden.
  • Kreisverkehr: Beim Einfahren in den Kreisverkehr hat man grundsätzlich Vorfahrt! Außer ein Schild entkräftet das („Vous n’avez pas la priorité“).
  • Parken: Eine gestrichelte gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot. Eine durchgezogene Linie, Halte- und Parkverbot.
  • Straßenbahnen: Sie müssen grundsätzlich rechts überholt werden, außer man kommt nicht auf die Gegenfahrbahn. Eine weitere Ausnahme sind Einbahnstraßen.
  • Helm: Er muss nach der ECE-Regelung Nr. 22-05 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.
  • Reflektoren: Es sind reflektierende Sicherheitsaufkleber verpflichtend im Stirn- und Rückenbereich sowie links und rechts am Helm.
  • Ersatzglühbirnen: Sollten in der Ersatzteilkiste auf Tour sowieso nicht fehlen.

 

Italien:

  • Sozius: Darf nur befördert werden, wenn der Fahrer über 18 Jahre alt ist.
  • Wheelies: Sie sind streng verboten. Ich würde es trotzdem tun, wenn das mein Roller hergeben würde ^^.
  • Sitzposition: Bewegungsfreiheit von Armen und Beinen muss gewährleistet sein. Beide Hände müssen am Lenker sein.
  • Straßenbenutzung: Autobahnen und Schnellstraßen sind bis 150ccm verboten.
  • Fahrverbote: In manchen Innenstädten gibt es Fahrverbote für Krads.
  • Straßenfarben: Autobahn. Superstrada.
  • Parken: Motorradstellplätze können oft nur mit Parkscheiben beparkt werden.
  • Helm: Er muss nach der ECE-Regelung Nr. 22-05 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille. Außer Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren, dann gilt 0,0!
  • Handy: Telefonierverbot. Freisprecheinrichtungen oder Kopfhörer sind erlaubt.
  • Vorfahrt: Auf Bergstraßen haben Linienbusse und die talwärts fahrenden Fahrzeuge, Vorfahrt.
  • Reifen: M+S-Reifen mit niedrigerem Geschwindigsindex als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sind in den Sommermonaten verboten! Erlaubt sind diese nur vom 15.10-14.05!

 

Spanien:

  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Straßenfarben: Autobahn. Autovia.
  • Straßenbenutzung: Ich habe einmal munkeln gehört, dass man sich für Spanien eine Zulassung für 50er bei der örtlichen Polizei erstellen lassen kann. Damit soll auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen das Fahren erlaubt sein. Trotzdem halte ich das für etwas zweifelhaft. Bei Interesse hilft hier vielleicht die spanische Botschaft.
    Oftmals führen in Spanien keine anderen Wege zum Ziel als Autobahnen und Schnellstraßen. Dem muss man sich bewusst sein. Ich bin nach „Augen-zu-und-durch“ Manier gefahren.
  • Vollmacht: Wer mit einem fremden Fahrzeug unterwegs ist, muss sich eine Vollmacht für dieses vom Halter ausstellen lassen. Könnte sonst zur Beschlagnahmung führen.
  • Helm: Er muss nach der ECE-Regelung Nr. 22-05 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.

 

Portugal:

  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Straßenbenutzung: Oftmals führen in Portugal keine anderen Wege zum Ziel wie Autobahnen und Schnellstraßen. Dem muss man sich bewusst sein. Ich bin nach „Augen-zu-und-durch“ Manier gefahren.

 

Niederlande:

  • Fahrradwege: Diese sind für Fuffis zu benutzen, wenn sie vorhanden sind. Pflicht!
  • Straßenfarben: Autobahn. Autoweg.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Luxemburg:

  • Straßenfarben: Autobahn. Schnellstraße.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Reservekanister: Mitnahme ist verboten.

 

Belgien:

  • Parken: An Bordsteinen mit durchgezogener gelber Linie herrscht Parkverbot.
    50er dürfen auf Gehwegen geparkt werden wenn die Fußgänger nicht behindert werden.
  • Straßenfarben: Autobahn. Hinweisschilder die zur Autobahn weisen sind allerdings grün.
  • Straßenbahnen: Sie müssen grundsätzlich rechts überholt werden, außer rechts ist baulich bedingt nicht genügend Platz. An Haltestellen muss angehalten werden, nicht überholen!
  • Vorfahrt: Das Vorfahrtsrecht geht flöten wenn man anhält, obwohl man Vorfahrt hat.
  • Staus und Ampeln: Vorbeischlängeln erlaubt, bis 20km/h.
  • Busspuren: Sie dürfen von 50ern befahren werden.
  • Schutzkleidung: Zu tragen sind: Handschuhe, langarmige Jacke, lange Hose. Zudem Stiefel über Knöchelhöhe.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Dänemark:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Großbritannien/Irland:

  • Klebestreifen: Keilförmige Streifen für das Abblendlicht. Sonst wird der, auf der falschen Seite fahrende, Gegenverkehr geblendet.
  • Reservekanister: Auf Fährschiffen sind sie verboten.
  • Straßenfarben: Autobahn. Dual carriageways > Diese sind von allen Fahrzeugen befahrbar, allerdings nicht wenn das Hinweisschild mit dem weißen Auto auf blauem oder grünem Grund zu sehen ist.
  • Alkohol: Maximal 0,8 Promille.

 

Island:

  • Straßenfarben: Autobahnen gibt es dort keine :).
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Norwegen:

  • Straßenfarben: Autobahn. Autostraße.
  • Alkohol: Maximal 0,2 Promille.

 

Schweden:

  • Straßenfarben: Autobahn. Autostraße.
  • Alkohol: Maximal 0,2 Promille.

 

Finnland:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Estland:

  • Straßenfarben: Keine Autobahnen vorhanden.
  • Alkohol: Maximal 0,0 Promille.

 

Lettland:

  • Straßenfarben: Keine Autobahnen vorhanden.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Litauen:

  • Straßenfarben: Keine Autobahnen vorhanden.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Polen:

  • Straßenfarben: Autobahn. Schnellstraße.
  • Alkohol: Maximal 0,2 Promille.
  • Vollmacht: Wer mit einem fremden Fahrzeug unterwegs ist, muss sich eine Vollmacht für dieses vom Halter ausstellen lassen. Könnte sonst zur Beschlagnahmung führen.
  • Handy: Es herrscht Telefonierverbot, aber eine Freisprecheinrichtung ist erlaubt.
  • Fahrzeugkontrolle: Sitzen bleiben und Hände am Lenker lassen.

 

Tschechische Republik:

  • Straßenfarben: Autobahn. Autostraße.
  • Ersatzglühbirnen: 75€ Bußgeld, wenn sie fehlen.
  • Alkohol: Maximal 0,0 Promille.

 

Ungarn:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,0 Promille.
  • Reservekanister: Mitnahme ist verboten.

 

Bulgarien:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Reservekanister: Mitnahme ist verboten.

 

Rumänien:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,0 Promille.
  • Reservekanister: Mitnahme ist verboten.

 

Slowakei:

  • Straßenfarben: Autobahn. Autostraße.
  • Alkohol: Maximal 0,0 Promille.

 

Slowenien:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Ersatzglühbirnen: Sollten in der Ersatzteilkiste auf Tour sowieso nicht fehlen.
  • Helm: Er muss nach der ECE-Regelung Nr. 22-05 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.

 

Kroatien:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Ersatzglühbirnen: Sollten in der Ersatzteilkiste auf Tour sowieso nicht fehlen.
  • Vollmacht: Alleinreisende unter 18-jährige brauchen bei der Einreise nach Kroatien eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Die Einverständniserklärung muss amtlich beglaubigt sein (z.B. bei Einwohnermeldeämtern). Ein Personalausweis oder Reisepass ist zusätzlich natürlich weiterhin nötig.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Reservekanister: Mitnahme ist verboten.

 

Bosnien-Herzegowina:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,3 Promille.

 

Mazedonien:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Griechenland:

  • Straßenfarben: Autobahn. Nationalstraße.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
  • Reservekanister: Mitnahme ist verboten.

 

Türkei:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Zypern:

  • Straßenfarben: Autobahn.
  • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.

 

Malta:

  • Straßenfarben: Keine Autobahnen vorhanden.
  • Alkohol: Maximal 0,8 Promille.

 

 


Quellen: Informationen hauptsächlich von der Homepage des ADAC.
Fotos von Wikipedia:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_330.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:CH-Hinweissignal-Autobahn.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hinweiszeichen_8c.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:CH-Hinweissignal-Autostrasse.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Italian_traffic_signs_-_Inizio_strada_extraurbana_principale.svg
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:CH-Vorschriftssignal-Verbot_f%C3%BCr_Motorr%C3%A4der_.svg&page=1&filetimestamp=20081202091105
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_255.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_256.svg
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:CH-Vorschriftssignal-Verbot_f%C3%BCr_Motorfahrr%C3%A4der.svg&page=1&filetimestamp=20081202091306
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vorschriftszeichen_8b.svg

2 Gedanken zu „Verkehr“

Schreibe einen Kommentar